Berlins Cannabis Social Clubs . de
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THC CLUB Berlin .de
Das Cannabisgesetz (CanG) der Ampelregierung soll in Kraft treten
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Legalisierung von Cannabis-Konsum für Erwachsene: der Besitz von bis 25 Gr.in den öffentlichen Räumen zum Eigengebrauch ist erlaubt, der Besitz von bis zu 50 Gramm trockenen Blüten ist legal bzw. genau dieser wird legalisiert !
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Privat dürfen maximal drei weibliche Pflanzen angebaut werden, da wird es ab 60 Gramm Trockenblüten strafbar,....... schwierig nachzuvollziehen wird dieses sein im echtem Leben...
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Sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) dürfen THC-haltige Hanfpflanzen anbauen und an Vereinsmitglieder begrenzte Mengen (25 Gramm/Tag und insgesamt 50 Gramm/Monat) abgeben – mit maximal 10 Prozent THC-Gehalt; an junge Erwachsene bis 21 Jahre jedoch nur 30 Gramm/Monat. Die kontrollierte Abgabe startet voraussichtlich im Juli.
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Diese Clubs sind rechtlich eingetragene Vereine , arbeiten also nicht gewinnorientiert ! und dürfen maximal 500 Mitglieder haben jedoch darf ein Club ganz viele Örtlichkeiten betreiben....; in Clubs darf nicht konsumiert werden; sie müssen einen Präventionsbeauftragten benennen und ein Jugendschutzkonzept vorlegen; sie dürfen nicht für sich werben
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Der ursprüngliche Ampel-Plan zum staatlich kontrollierten Verkauf in lizenzierten Geschäften wurde aus EU-rechtlichen Gründen aufgeschoben; das soll zunächst in regionalen Modellversuchen getestet werden
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KINDER- / JUGENDSCHUTZ
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für Minderjährige bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis verboten
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Öffentlich bleibt Kiffen im Umkreis von etwa 100 Metern bzw. in Sichtweite von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten verboten
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In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden
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Aufklärung, Prävention sowie Behandlungsangebote für Cannabis-Konsumenten sollen ausgebaut werden
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spätestens nach anderthalb Jahren sollen die Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz geprüft und bewertet werden
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